Volksabstimmung
Der Hessische Landtag hat am 15. Dezember 2010 das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen sowie eine Erläuterung hierzu beschlossen.
Im Wesentlichen geht es bei diesem „Gesetz zur Schuldenbremse“ um die Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen.
An dieser Verfassungsänderung wirkt das Volk im Rahmen der Volksabstimmung mit. Denn das Gesetz wird nur wirksam, wenn das Volk mit mindestens der Hälfte der gültigen Stimmen zustimmt.



